Ein alter Grundsatz therapeutischen Handelns lautet: "Zu allererst: Nicht schaden!", Patientenschutz und Patientensicherheit haben absoluten Vorrang. Daher ist mir in meiner Arbeit als Heilpraktiker in Regensburg eine qualitativ gute und ethisch verantwortungsvolle Behandlungspraxis sehr wichtig.
Aus diesem Grund habe ich mich den Richtlinien der SHZ (Stiftung Homöopathie
Zertifikat) verpflichtet. Hier deren Selbstverpflichtungserklärung für Therapeuten:
Ich verpflichte mich, in meiner homöopathischen Arbeit als Heilpraktiker die folgenden Qualitätsmerkmale zu beachten:
- Meine homöopathischen Verschreibungen erfolgen nach dem Ähnlichkeitsprinzip.
- Erfolgte Aufklärung des Patienten (medizinisch, wirtschaftlich, zur geplanten Behandlung) sowie erfolgte Vereinbarungen, Anamnese, Arzneiwahl, Folgeverschreibungen, Fallverlauf und
Kernpunkte der Beratung werden nachvollziehbar dokumentiert.
- Ich verordne Einzelmittel auf Grundlage der Symptome, die durch Arzneimittelprüfungen am Gesunden, toxikologische Erkenntnisse oder klinische Erfahrungen bekannt sind.
- Durch eine umfassende Anamnese und einen nachvollziehbaren Weg der Fallanalyse individualisiere ich das Krankheitsgeschehen meiner Patienten. Vorerkrankungen und familiäre Erkrankungen werden
einbezogen, wenn die methodische Vorgehensweise dies erfordert.
- Alle therapeutischen Entscheidungen, wie:
- Arzneiwahl, Potenzwahl, Anwendung und Dosierung der Arznei,
- Beratung und Anweisungen,
- mögliche begleitende Maßnahmen,
- Folgeverschreibungen,
- Vergabe von Folgeterminen oder Bitte um Rückmeldung
werden für jeden einzelnen Behandlungsfall angepasst an:
- Lebensumstände und Lebensweise des Patienten,
- Beobachtung und Beurteilung von Arzneireaktionen und Behandlungsverlauf, sowie
- praktische Gegebenheiten.
- Ich nehme meine medizinische Sorgfaltspflicht ernst und beachte die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Im Sinne des Patientenschutzes, einer reflektierten therapeutischen Grundhaltung und einer würdigen Berufsausübung verpflichte ich mich, meine Tätigkeit an den Maßgaben der Ethik-Richtlinie der SHZ auszurichten.