Auf dieser Seite finden Sie neben meiner Honorarliste für homöopathische Behandlungen auch Informationen zur Kostenerstattung durch gesetzliche und private
Krankenversicherungen und durch die Beihilfe sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von homöopathischen Behandlungen.
Termine in der Heilpraxis:
Im Sinne einer sorgfältigen und qualitiativ guten Behandlung weise ich darauf hin, dass Telefonate oder Korrespondenz per E-Mail eine Behandlung sinnvoll ergänzen, aber den
persönlichen Kontakt nicht ersetzen können.
Kosten für Arzneimittel:
Homöopathische Arzneimittel sind im Vergleich zu konventionellen Medikamenten sehr günstig und reichen meist über einen langen Zeitraum. In den meisten Behandlungsfällen bewegen sich die
Preise im Bereich von einigen Euro pro Monat.
Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen die Kosten homöopathischer Behandlungen durch Heilpraktiker zumindest teilweise übernommen werden. In welcher Höhe genau, das hängt
von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von Ihrem speziellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich, bis zu welcher Grenze und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden!
Auch Behilfe-Versicherte haben Anspruch auf eine Teilerstattung der Behandlungskosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen bisher leider nicht. Es gibt nur wenige Ausnahmen: So erstattet die IKK Südwest die Kosten für
homöopathische Behandlungen bei qualifizierten Leistungserbringern (sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker) immerhin bis zu 150,- Euro, bei mitversicherten Familienangehörigen bis 300,- Euro. Einige
andere Krankenkassen erstatten zwar teilweise die Kosten, aber nur wenn die homöopathische Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wurde. Diese Regelung erscheint aus Patientensicht nicht
sehr sinnvoll, da viele Ärzte nur eine vergleichsweise kurze homöopathische Ausbildung absolviert haben, während die Behandlung durch einen homöopathisch jahrelang ausgebildeten Heilpraktiker von
diesen Krankenkassen nicht anerkannt wird. Aber das ändert sich vielleicht noch - die IKK Südwest macht das ja schon vor.
Als Abhilfe bietet sich derzeit der Abschluss einer Zusatzversicherung an. Viele Versicherungsgesellschaften führen mittlerweile sehr kostengünstige und interessante Tarife im Angebot. Es
lohnt sich, sich über Zusatzversicherungen für Heilpraktiker schlau zu machen und
zu vergleichen!
Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht voll übernimmt, so gibt es dennoch eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung: Sie können die Behandlungskosten
nämlich bei der Steuer angeben!
Der Bundesfinanzhof in München entschied in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (Aktenzeichen VI ZR 27/13), dass die Kosten auch für homöopathische Behandlungen grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden können. Diese Behandlungen müssen vorab NICHT von einem Amtsarzt oder vom medizinischen Dienst der Krankenkassen abgesegnet
werden, es reicht die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
Den Text des Urteils finden Sie HIER, eine
Erläuterung dazu HIER.