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Heilpraktiker dürfen nicht alles - wie der Heilpraktikerberuf gesetzlich geregelt ist


In jedem Beruf gibt es schwarze Schafe, die sich in einer Art verhalten, dass Menschen zu Schaden kommen. Das ist bei den Ärzten und den Heilpraktikern leider nicht anders. Deswegen gibt es Gesetze. Sie regeln, wie so ein Beruf ausgeübt werden muss und schaffen die Voraussetzung dafür, dass fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten bestraft wird.
 

Auch für uns Heilpraktiker gibt es eine ganze Menge von Gesetzen und Vorschriften, die uns Grenzen setzen und Pflichten auferlegen - denn entgegen mancher Behauptungen in den Medien dürfen auch wir nicht alles. So dürfen Heilpraktiker z.B. keine Zahnheilkunde ausüben und auch bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln. Ein interessanterArtikel des VKHD [LINK VERALTET] (Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands) beschreibt die Situation in Deutschland.

Eine Pressemitteilung des VKHD beschreibt die Situation in Deutschland.

 

 

Mitgliedsstempel Nr. 2157 des Berufsverbandes VKHD für Markus Dankesreiter (Heilpraxis Markus Dankesreiter in Regesnburg)

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Klassische Homöopathie
Predictive Homoeopathy
nach Dr. Prafull Vijayakar
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