Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen die Kosten homöopathischer Behandlungen durch Heilpraktiker zumindest
teilweise übernommen werden. In welcher Höhe genau, das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von Ihrem speziellen Tarif ab.
Viele Versicherungen erstatten leider immer noch lediglich die Tarife des "Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker" (GebüH) von 1983, die mittlerweile völlig veraltet sind. Bitte erkundigen Sie
sich bei Ihrer Versicherung, bis zu welcher Höhe und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden.
Auch Beihilfe-Berechtigte haben Anspruch auf eine zumindest teilweise Erstattung der Behandlungskosten. Die Höhe richtet sich nach der Beihilfeverordnung.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel leider nicht.
Einige Krankenkassen erstatten zwar teilweise die Kosten, aber nur wenn die homöopathische Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wurde. Diese Regelung erscheint aus Patientensicht nicht
sehr sinnvoll, da viele Ärzte nur eine vergleichsweise kurze homöopathische Ausbildung absolviert haben, während die Behandlung durch einen homöopathisch jahrelang ausgebildeten Heilpraktiker von
diesen Krankenkassen nicht anerkannt wird. Aber das ändert sich vielleicht noch.
Für gesetzlich Versicherte bietet sich als Abhilfe der Abschluss einer Zusatzversicherung an. Viele Versicherungsgesellschaften führen mittlerweile sehr kostengünstige und interessante Tarife im Angebot. Es lohnt sich, sich über Zusatzversicherungen für Heilpraktiker schlau zu machen und zu vergleichen!
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Abschluss einer Zusatzversicherung und dem Behandlungsbeginn oft ein bestimmter Zeitraum ("Karenzzeit") liegen muss, damit die Zusatzversicherung einen Teil
der Kosten erstattet.
