
Wieder einmal erfolgt ein Angriff auf die Homöopathie, diesmal von der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mechthild Heil: Frau Heil tut in einer Pressemitteilung kund, dass sie die Apothekenpflicht für Homöopathika abschaffen und deutsche Bezeichnungen für die Inhaltsstoffe homöopathischer Arzneimittel einführen will. Ihre Begründung lautet, kurz gefasst, dass die Apothekenpflicht eine Wirksamkeit suggeriere, die es nicht gebe, und lateinische Bezeichnungen nicht zeitgemäß seien.
An dieser Stelle sei nochmals wiederholt, dass die Behauptung, Homöopathika seien nicht wirksam, schlicht und einfach falsch ist: Vier von sechs großen Metastudien sprechen für eine Wirksamkeit der Homöopathie, Versorgungsstudien zeigen den Nutzen homöopathischer Behandlungen für den Patienten (in einer Versorgungsstudie schneidet die Homöopathie bei den Beschwerden, mit denen man üblicherweise zum Hausarzt geht, sogar etwas besser ab als die konventionelle Medizin) und darüber hinaus kann der Unterschied zwischen Homöopathika und Placebo mittels Kernspinresonanz gemessen werden.
Autor: Markus Dankesreiter, Heilpraktiker in Regensburg & Diplom-Physiker
Praxis seit 2012
Spezialisiert auf Klassische Homöopathie, Genuine Homöopathie, Predictive Homoeopathy
Homöopathiezertifikat Nr. 1081 der SQhT (Stiftung für Qualität in der homöopathischen
Therapie)
Aktives Mitglied Nr. 2157 des VKHD (Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.)
Mehr über den Autor: > Über mich und > Fachlicher Hintergrund
